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Ausgabe 9 | Sept. 2010

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Betrieblicher Datenschutz: Das schlummernde Risiko

Nord Consulting Group

Mit Wirkung zum 26.08.2006 traten die ersten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Abbau unnötiger Bürokratie in Deutschland in Kraft. Die Neuregelung sieht u.a. vor, dass Unternehmen nunmehr erst dann einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernennen müssen, wenn sie zehn oder mehr Angestellte beschäftigen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Bislang waren lediglich fünf solche Angestellte nötig, um einen Datenschutzbeauftragten ernennen zu müssen.

Wichtig hierbei ist, dass die Ernennung schriftlich erfolgen muss, und dass der entsprechende Mitarbeiter auch fachlich qualifiziert ist. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Grundsätze, kann dies teuer werden. Für die beiden genannten Beispiele würden im Falle eines Verstoßes jeweils bis zu EUR 25.000,- (§ 43 II BDSG) fällig werden. Erfolgt die widerrechtliche Erhebung von personenbezogenen Daten, drohen gar Bußgelder i.H.v. EUR 250.000,- (§44 BSDG), bei Vorliegen einer Bereicherungsabsicht können noch 2 Jahre Freiheitsstrafe hinzukommen.

Was viele nicht wissen: Für Verstöße gegen das BDSG kann der Geschäftsführer auch uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden (§43 GmbHG). In diesen Fällen greife auch keine D&O (Directors & Officers) Versicherung, da Verstöße gegen das BDSG als grob fahrlässig angesehen werden, was in der Regel zur Folge hat, dass entsprechende Versicherungen nicht greifen.

Umso wichtiger ist die Analyse und entsprechende Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für alle nichtöffentlichen Stellen sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen und natürliche Personen, die von diesem Gesetz direkt betroffen sind.

In Zusammenarbeit mit der Nord Consulting Group bietet LYNET aufgrund der jahrelangen Erfahrung und des umfassenden Know-Hows von der Unternehmensanalyse über die Erstellung des nötigen Verfahrensverzeichnisses bis hin zur Schulung von Datenschutzbeauftragten bzw. Stellung eines externen DSB eine individuelle Lösung zur Umsetzung der Vorgaben an. Wenn Sie nicht sicher sein sollten, ob in Ihrem Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter ernannt ist, oder ob es nötig ist, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Ihr Ansprechpartner Dr. Henning Hach hhach@lynet.de (0451-6131-0) berät Sie gern.

Nord Consulting Group Website

Adresse dieser Seite: http://www.lynet.de/aktuelles/produkte_aktionen/betrieb_datenschutz.html

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